Liebe Veranstalter, damit es zu keinen Missverständnissen kommt und wir zusammen einen geilen Abend haben sind folgende Punkte bitte zu beachten:
Der Veranstalter zahlt eine Kaution von 300 € für einen Freitag oder 500 € für einen Samstag. Die Kaution bekommt ihr wieder wenn die 300 € bzw. 500 € Umsatz erreicht sind und wird am Ende der Veranstaltung ausgezahlt, die Kaution ist 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig und der Termin damit fix.
Kontoinhaber : Rüdiger Schwarz KIR
IBAN: DE25 2305 1030 0004 9260 77
Verwendungszweck: “-Termin:yyyy.mm.dd-, -Name der Veranstaltung”
Für den Fall, dass das Equipment des KIR beschädigt wurde, wird die Kaution einbehalten.
Den Beginn und das Ende der Veranstaltung bestimmt der Veranstalter, garantiert aber eine Beschallung bis mindestens 3 Uhr Freitags und 4 Uhr Samstags.
Der Veranstalter bestimmt die Höhe des Eintrittspreises, verpflichtet sich aber auch ggf. entsprechend anfallende Abgaben zu zahlen, der Veranstalter zieht den Eintritt selbst ein.
Die Kaution muss 1 Monat vor der Veranstaltung gezahlt werden, erst nach Zahlungseingang ist die Veranstaltung fix gebucht.
Für Werbung ist alleine der Veranstalter verantwortlich.
Eine Lautstärkegrenze von 100 dB darf nicht überschritten werden.
Bei einem Umsatz von 1000 € bekommt der Veranstalter eine Umsatzbeteiligung von 10 %, ab 2000 € dann 20 %
Eine Person, die die Kasse übernimmt und ggf. eine Person für Sicherheit stellt der Veranstalter.